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Montag, 15. Dezember 2014 10:07 Uhr

Siebzehn Landkreise und Städte ziehen an einem Strang - auch Franken und Bayern dabei! Die "Hamelner Erklärung" fordert, dass alle Alternativen mit gleicher Prüfungstiefe untersucht werden Siebzehn Landkreise und Städte ziehen an einem Strang - auch Franken und Bayern dabei! Die "Hamelner Erklär

Hameln/Holzminden (lor). Die sogenannte „Hamelner Erklärung“ zur SuedLink-Stromtrasse findet eine bundesweite Unterstützung. Siebzehn Bündnispartner vom hohen Norden bis nach Bayern haben sich auf die nachfolgende Positionsbeschreibung in sieben Punkten verständigt. Ein Erfolg für den Landrat Tjark Bartels und die Kommunalpolitiker aller Parteien und Gruppierungen, die sich zu diesem Meinungsbildungsprozess formiert haben. Nachfolgend die Hamelner Erklärung im Wortlaut:

1) Wir erkennen die Notwendigkeit der Energiewende an. Ebenso erkennen wir die Notwendigkeit eines Ausbaus der Infrastruktur an, die den veränderten Bedingungen der Energieerzeugung gerecht wird, soweit der Bedarf an Netzausbauprojekten hierfür im Rahmen eines schlüssigen Gesamtkonzeptes nachgewiesen ist.

2) Der geplante Umbau der Energiewirtschaft wird Wirtschaft und Gesellschaft langfristig zugutekommen.

3) Die Lasten müssen daher ebenso gemeinsam getragen werden. Sind Belastungen ohne korrespondierende Vorteile - wie durch den Trassenbau - unvermeidlich, so sind diese Belastungen durch geeignete technische Maßnahmen so gering wie möglich zu halten. Gegebenenfalls entstehende Mehrkosten fallen der Gesamtheit zur Last.

4) Die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren ist wünschenswert. Gleichwohl müssen auch beschleunigte Verfahren sowohl bei der Auswahl von Leitungstechnologien sowie von Suchräumen, Grobkorridoren und Detailkorridoren rechtsstaatlichen Grundsätzen, guter fachlicher Praxis und dem Gebot der Willkürfreiheit folgen. Die Wahl des besten Korridors muss transparent und Schritt für Schritt nachvollziehbar sein.

5) Die Träger öffentlicher Belange sind intensiv fachlich zu beteiligen. Sofern eine Befassung kommunaler Räte und Kreistage erfolgt, sind diese mit ihren jeweiligen Forderungen zu berücksichtigen.

6) Maßgebliche Kriterien für die Auswahl darf nicht die vordergründige Wirtschaftlichkeitsberechnung des beantragenden Unternehmens sein. Auswahl, Gewichtung und Anwendung der Kriterien müssen vielmehr vorher bekannt sein und den Grundsätzen guter fachlicher Praxis folgen.

7) Wir fordern daher die Bundesregierung und die Landesregierungen auf, in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen dafür Sorge zu tragen, dass…

- die Bundesnetzagentur diesen Prüfmaßstab im Rahmen der Antragsprüfung nach §6 NABEG und bei den Vorgaben für Untersuchungsrahmen, Methode, Kriterien und SUP berücksichtigt, und insoweit ergebnisoffen in die Prüfung geht.

- Gegenstand der Alternativenprüfung alle großräumigen Trassenkorridore und nicht nur der Vorschlagskorridor des Betreibers sind.

-alle Alternativen mit gleicher Prüfungstiefe untersucht werden.

- im Bundesbedarfsplangesetz die Voraussetzungen für die Erdverkabelung, insbesondere aus Gründen des Naturschutzes und des Landschaftsbildes erweitert werden, wobei die Mehrkosten wie im EnLAG auf alle Netzbetreiber umgelegt werden.

- die inhaltliche Trennung der Zuständigkeiten des Vorhabenträgers und der Bundesnetzagentur im gesamten Verfahren gewährleistet wird, und die Bundesnetzagentur in der Lage bleibt oder in die Lage versetzt wird, eigenständig und ohne Präjudizierung zu prüfen.

- die gesetzlichen und tatsächlichen Möglichkeiten geschaffen werden, insbesondere durch Erdverkabelung, Belastungen gering zu halten.

Landrat Tjark Bartels ist nach den Worten seiner Pressesprecherin Sandra Lummitsch mit der Resonanz und dem Verlauf der Konferenz mehr als zufrieden, denn es ist gelungen „eine bisher einzigartige Zusammenarbeit fast aller vom SuedLink betroffenen Landkreise über vier Bundesländer zu erreichen". Die Landkreisvertreter erklärten, dass sie sich weder gegen notwendige Infrastrukturen stellen noch die Energiewende anzweifeln, sofern der Bedarf belastbar festgestellt ist. „Aber all´ das dürfe nicht dazu führen“ so Bartels weiter, „dass im beschleunigten Verfahren Grundsätze guter Planung, Transparenz, Beteiligung und gute fachliche Gründe auf der Strecke bleiben.“

So sei es gestern passend gewesen, dass "dieser beeindruckende Schulterschluss vom hohen Norden bis nach Bayern am Tage der Antragstellung durch Tennet erfolgte. Wir werden sachlich aber mit Nachdruck unsere gemeinsamen Interessen verfolgen und mit dieser breiten Aufstellung ein gewichtiges Wort mitreden".

Wie geht es jetzt weiter? Ein erstes Spitzengespräch mit der Bundesnetzagentur in Bonn ist bereits für Januar geplant. Im Februar wird es eine umfangreiche Fachkonferenz zum Thema Erdverkabelung in Kassel geben, bei der mit großer fachlicher Tiefe das Thema umfassend erörtert wird. Darüber hinaus werden die Landkreise Anfang des Jahres in Berlin die Bundestagsabgeordneten und Regierungsvertreter zu einem Fach- und Informationsgespräch einladen.

Am Freitagabend hatten sich Vertreter aus den 16 Landkreisen für die "Hamelner Erklärung" ausgesprochen. Darunter: Hameln-Pyrmont, Holzminden, Lippe, Höxter, Kassel, Schaumburg, Schwalm-Eder-Kreis, Schweinfurt, Bad Kissingen, Rotenburg, Celle, Nienburg, Hildesheim, Hersfeld-Rotenburg, Fulda, Main-Kinzig-Kreis sowie der Region Hannover.

Foto: Weber

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